Außerordentliche Kündigung bei "exzessiver Privatnutzung" von E-Mail gerechtfertigt

(06. Juli 2010 12:02 )
Quelle/Link: heise.de

Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers kann auch ohne vorangegangene Abmahnung gerechtfertigt sein, wenn der Mitarbeiter den Dienst-PC "exzessiv" privat nutzt. Eine solche Nutzung liegt vor, wenn der Betroffene über einen Zeitraum von mehr als sieben Wochen jeden Tag mehrere Stunden mit dem Schreiben und Beantworten privater E-Mails verbringt.



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