Urteil: DSL-Sharing per WLAN verstößt gegen Wettbewerbsrecht

(08. Juli 2009 12:46 )
Quelle/Link: Golem.de

Ein Geschäftsmodell, bei dem sich Kunden als Inhaber von Flatrate-Internetzugängen wechselseitig per WLAN einen mobilen Internetzugang zur Verfügung stellen, verstößt gegen das Verbot eines unlauteren Wettbewerbs, entschied das Oberlandesgericht Köln.



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