Bewertungsportale, Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte: BGH prüft spickmich.de

(23. Juni 2009 12:55 )
Quelle/Link: Heise.de

Generationen von Schülern dürften davon geträumt haben – im Zeitalter des Internet wird es Wirklichkeit: Auf spickmich.de können Schüler ihren Lehrern Noten geben, und zwar in Fächern wie "fachlich kompetent" oder "gut vorbereitet". Sogar eine Art Verhaltensnote gibt es, bewertet werden Eigenschaften wie "menschlich" oder "cool und witzig". Weil eine Lehrerin aus Moers in Nordrhein-Westfalen das weder witzig noch cool fand – bei einem Notenschnitt von 4,3 wenig verwunderlich – verhandelt an diesem Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) über den Fall.



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