Oberverwaltungsgericht bestätigt Rundfunkgebühren für PCs

(27. März 2009 13:58 )
Quelle/Link: Golem.de

Auch wenn ein PC nur für berufliche Zwecke genutzt wird, müssen Rundfunkgebühren für das Gerät entrichtet werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und kassierte damit eine gegenläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.



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