Bundestag stärkt Schutz geistigen Eigentums

(14. April 2008 13:31 )
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Der Bundestag hat den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie von 2004 beschlossen. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen die Einführung eines zivilrechtlichen Auskunftsanspruchs bei Verletzungen von Urheber-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Markenrechten. Neu ist auch eine "Regelung für Abmahnungen bei Bagatellverstößen durch Privatpersonen" im Bereich des Urheberrechts, die Abmahnkosten auf 100 Euro "für erste Urheberrechtsverletzungen" begrenzt ...



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