Urteil: Anschlussinhaber haften bei Internetpiraterie

(31. Januar 2008 13:59 )
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Immer mehr Gerichte nehmen bei Fällen von Internetpiraterie den Anschlussinhaber in die Verantwortung. Nach ähnlichen Entscheidungen in Köln und Hamburg hat jetzt auch das Oberlandesgericht Düsseldorf die so genannte "Störerhaftung" in einer aktuellen Entscheidung bestätigt. Internetnutzer haben demnach für die über ihren Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen einzustehen. Der Fall tritt häufig ein, wenn in Familien oder Wohngemeinschaften mehrere Personen auf einen Internetanschluss zugreifen. Mit dem Beschluss vom 27. Dezember vergangenen Jahres teilt der 20. Zivilsenat explizit die bereits von den Oberlandesgerichten Köln und Hamburg vertretene Auffassung ...



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