Surfen am Arbeitsplatz: Nur bei schwerem Verstoß sofort Kündigung

(19. September 2007 12:05 )
Quelle/Link: Heise Online

Privates Internetsurfen am Arbeitsplatz führt nach Expertenangaben nur in schweren Fällen zur Kündigung. Dies könne etwa der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer besonders viel im Internet unterwegs war, erläuterte Jürgen Weinknecht, Fachanwalt für Internetrecht in Köln, in einem Gespräch mit dem dpa-Themendienst. Weinknecht verwies auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt ...



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