Gebrauchte Software: Teilerfolg für Hersteller

(22. März 2007 12:04 )
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Im Streit um den Handel mit "gebrauchter" Software hat Oracle vor dem Landgericht München I einen Teilsieg gegen UsedSoft errungen: Demnach bleibt es UsedSoft weiterhin untersagt, online übertragene Oracle-Lizenzen weiter zu verkaufen. Oracle sieht sich durch das Urteil vom 15. März (Az. 7 O 7061/06) bestätigt, während UsedSoft betont, das Urteil betreffe nur Oracle-Lizenzen und das auch nur dann, wenn diese online in den Verkehr gebracht wurden ...



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