Arcor unterliegt im Streit um Zugang zu Glasfaserleitungen

(15. Februar 2007 13:58 )
Quelle/Link: weiter

Die Telekom muss ihren Wettbewerbern die Teilnehmeranschlussleitung aus reiner Glasfaser nicht zur Verfügung stellen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit Urteil vom 14. Februar 2007 (BVerwG 6 C 28.05). Eine entsprechende Regulierungsverfügung hat Bestand. Arcor hatte gegen diese Entscheidung der Bundesnetzagentur bzw. deren Vorgänger, die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), geklagt ...



Kommentare:
Der Kommentar wurde gespeichert!
The Captcha element applies the Captcha validation, which uses reCaptcha's anti-bot service to reduce spam submissions.

01.April 2020
01.April 2020
01.April 2020
24.März 2020
24.März 2020
24.März 2020