Im Streit mit der Musikindustrie um die Link-Setzung auf den Hersteller der DVD-Kopiersoftware Slysoft bemüht sich der Heise Zeitschriften Verlag um eine abschließende Klärung. Heise kündigte jetzt an, gegen das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München Verfassungsbeschwerde einlegen zu wollen. Zuletzt hatte es das Oberlandesgericht München Heise untersagt, einen Link auf den Hersteller des "Kopierschutzknackers" zu setzen. Im Kern geht es dabei um die Frage, ob es für ein Presseorgan zulässig ist, über Software zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen zu berichten ...