Gericht: Speicherung von IP-Adressen bei T-Online rechtswidrig

(01. Juli 2005 14:12 )
Quelle/Link: Heise Online

Das Amtsgericht Darmstadt hat die Praxis der Speicherung von IP-Adressen bei T-Online für rechtswidrig erklärt. Dass T-Online die Verbindungsdaten von Kunden, denen bei der Einwahl ins Internet über den Provider eine dynamische IP-Adresse zugewiesen wird, bis 80 Tage nach Rechnungsstellung speichert, widerspreche geltenden Datenschutzbestimmungen, entschied das Gericht. Es bezog sich nach Angaben des Klägers in seiner Entscheidung auf § 6 Abs. 1 Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) ...



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