Gericht untersagt T-Online versteckte Vertragsverlängerung

(16. Juni 2005 08:33 )
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Mit einer einstweiligen Verfügung hat es das Landesgericht Hamburg dem Provider T-Online vorerst untersagt, Kunden mit DSL-Zeit- und Volumentarifen eine verlängerte Kündigungsfrist von einem Jahr aufzudrücken, ohne diese ausreichend deutlich über die Veränderungen und ihr Widerspruchsrecht zu informieren ...



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