Urteil: Provider muss Kundendaten nicht herausgeben

(26. Januar 2005 08:46 )
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Ein Internet-Access-Provider ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Namen und die Anschrift eines Internetnutzers mitzuteilen, der im Internet Musikdateien zum Herunterladen anbietet und dadurch Urheber- oder sonstige Rechte Dritter verletzt. Zu diesem Schluss kommt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Berufungs-Urteil (AZ 11 U 51/04) mit dem eine einstweilige Verfügung gegen einen Provider aufgehoben wurde ...



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