Gericht erschwert Kündigung bei privatem Websurfen am Arbeitsplatz

(07. Januar 2005 14:34 )
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Private Internetnutzung rechtfertige keine Kündigung eines Arbeitnehmers, wenn das Ausmaß des Verbots unklar sei. Die Möglichkeit der privaten Internetnutzung auch während der Arbeitszeit sei inzwischen "teilweise sozialadäquat" ...



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