Dialer: Unbemerkt entstandene Kosten müssen nicht bezahlt werden

(01. April 2003 12:19 )
Quelle/Link: Chip Online

nbemerkt entstandene Dialer-Kosten müssen nicht bezahlt werden. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen unter Berufung auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin hin (Az: 26.U.205/01). Das Gericht hatte eine Entscheidung des Landgerichts Berlin (Az: 18 0 63/01) aufgehoben, wonach die Mutter eines minderjährigen Sohnes eine Telefonrechnung in Höhe von 9200 Euro hätte bezahlen müssen. ...



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