USK geprüft: Auch Nintendo Switch 2 überzeugt im Jugendschutz

Emanuela (24. Februar 2026 14:38 )
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USK geprüft: Auch Nintendo Switch 2 überzeugt im Jugendschutz

+++ Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat die Jugendschutzlösungen der Nintendo-Videospielkonsolen geprüft und rechtlich anerkannt. +++ Die zuständige Aufsichtsbehörde, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), hat diese Bewertung nun ebenfalls bestätigt. +++ Die Jugendschutzfunktionen der Nintendo-Konsolen erfüllen damit die hohen Standards im Jugendmedienschutz. +++


Gute Nachrichten für Eltern: Auch die Jugendschutzlösungen der „Nintendo Switch 2" überzeugen im Jugendschutz. Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat die Jugendschutzlösungen der „Nintendo Switch" und der „Nintendo Switch 2" sowie das Nintendo-Account-System nach den Vorgaben des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) geprüft und anerkannt. Damit erfüllen die Konsolen und das Nintendo-Account-System die gesetzlichen Anforderungen an technischen Jugendschutz in Deutschland und unterstützen Eltern, das digitale Spielen ihrer Kinder altersgerecht zu begleiten.

Ob Spielzeit, Altersfreigaben oder Online-Zugänge: Die Jugendschutzeinstellungen ermöglichen es festzulegen, welche Spiele je nach Alter gespielt werden dürfen, einzelne Funktionen wie Chats altersgerecht einzustellen und den Zugriff auf den Nintendo eShop entsprechend zu steuern. Die Einstellungen können bei der Ersteinrichtung der Konsole vorgenommen und jederzeit angepasst werden.

„Eltern wünschen sich im Familienalltag mit Games vor allem Orientierung und praktische Unterstützung. Gut gemachte Jugendschutzeinstellungen helfen dabei, die Begeisterung von Kindern und Jugendlichen für das Thema Games gemeinsam zu begleiten, einzuordnen und Vertrauen zu stärken, statt pauschale Verbote auszusprechen. Die Anerkennung durch die USK zeigt, dass es bereits gute und verlässliche Lösungen im Games-Bereich gibt, die Kindern eine sichere Teilhabe ermöglichen. Unser Tipp an Eltern: Die Konsole am besten gemeinsam mit den Kindern einzurichten und direkt auch mal mitzuspielen.", sagt Elisabeth Secker, Geschäftsführerin der USK.

„Die Prüfung der Nintendo-Jugendschutzfunktionen zeigt, dass das System der regulierten Selbstkontrolle in Deutschland gut funktioniert. Dies ist auch der guten Vernetzung von Selbstkontrollen und Anbietern zu verdanken, die eine funktionale Mitgestaltung des Themas ermöglicht. Dadurch bieten die Systeme Eltern Orientierung sowie praktische Unterstützung im Familienalltag", sagt Eva-Maria Sommer, Vorsitzende der KJM.


Nintendo lässt sein geschlossenes System bereits seit 2018 regelmäßig durch die USK prüfen und zählt damit zu den ersten Anbietern in Deutschland, deren Jugendschutzprogramme als geeignet anerkannt wurden. Die Bewertung erfolgte im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Zusammenwirkung von freiwilliger Selbstkontrolle und der Medienaufsicht der Länder.

Eine detaillierte Anleitung zur Nutzung der Altersbeschränkungen finden Familien auf der Webseite von Nintendo.

Hintergrund: Gemäß den gesetzlichen Regularien sind die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Eignungsprüfung von Jugendschutzprogrammen zuständig. Die KJM überprüft anschließend, ob die Selbstkontrolleinrichtung die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums eingehalten hat.

Über die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Die Kommission für Jugendmedienschutz ist ein Organ der Landesmedienanstalten und ein Expertengremium aus Vertretern von Bund und Ländern. In Deutschland ist die KJM die zentrale Aufsichtsstelle für den Jugendschutz im privaten Rundfunk und Internet.

Weitere Informationen: www.kjm-online.de

Über die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK)
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle ist eine freiwillige Einrichtung der Games-Branche in Deutschland. Damit Kinder und Jugendliche sicher und altersgerecht an digitaler Spielkultur teilhaben können, prüft sie Games und versieht sie mit einem Alterskennzeichen. Dabei bewertet die USK Spielinhalte und -mechaniken, die entwicklungsbeeinträchtigend sein könnten, und gibt zusätzlich Hinweise zu den Gründen für die jeweilige Alterskennzeichnung und vorhandenen Spielelementen. Sie ist sowohl unter dem Jugendschutzgesetz des Bundes als auch unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder als zuständige Selbstkontrolle anerkannt. Damit ist sie offiziell beauftragt, digitale Spiele im Rahmen des gesetzlichen Jugendschutzes zu prüfen und mit einem Alterskennzeichen zu versehen. An der unabhängigen Alterskennzeichnung der USK sind die Obersten Landesjugendbehörden direkt beteiligt. Zahlreiche Unternehmen haben sich der USK als Mitglieder angeschlossen, um beim Thema Jugendschutz dauerhaft und eng zu kooperieren. Darüber hinaus engagiert sich die USK in der Medienbildung, etwa mit dem Elternratgeber digitale Spiele. Ein Beirat berät die USK und legt unter anderem Grundsätze und Leitkriterien für die Prüfungen fest.

Weitere Informationen: www.usk.de



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